Schutz neuer Sorten
Sie haben eine neue Pflanzensorte entwickelt, die Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit aufweist.
Schützen Sie Ihre neuen Pflanzensorten und sichern Sie Ihre Züchterrechte international ab.
Züchter stehen vor einzigartigen Herausforderungen beim Schutz ihrer Arbeit. Unser Team unterstützt Sie dabei.
Sie haben eine neue Pflanzensorte entwickelt, die Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit aufweist.
Sie benötigen Beratung zu parallelen Anmeldungen im EU-weiten und schweizerischen System.
Sie planen, Proben zu teilen, oder haben dies bereits getan, und müssen Ihre Position absichern.
Sie möchten Ihre geschützte Sorte an kommerzielle Anbauer oder Saatgutunternehmen lizenzieren.
Wir prüfen, ob Ihre Sorte die Anforderungen an Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit (DUS) erfüllt.
Wir beraten zu Schweizer, EU- und UPOV-Anmeldewegen basierend auf Ihren Zielmärkten.
Wir bereiten Anmeldungen vor und begleiten den DUS-Prüfungsprozess mit den zuständigen Behörden.
Wir verwalten Jahresgebühren, Erneuerungen und Dokumentation über die Schutzdauer.
Detaillierte Bewertung der DUS-Eignung und Anmeldebereitschaft Ihrer Sorte.
Wir prüfen, ob Ihre Sorte schutzfähig ist, und entwickeln einen Anmeldezeitplan.
Koordinierte Anmeldung über schweizerische, EU- und UPOV-Systeme.
Wir betreuen Sortenschutzanmeldungen in verschiedenen Rechtsordnungen, einschliesslich EU-Gemeinschaftssortenschutz.
Schutz Ihrer Rechte beim Teilen von Material mit Partnern oder zu Testzwecken.
Wir beraten zu Strategien zur Wahrung der Neuheit und zu Folgen vorheriger Vermarktung.
Ausarbeitung und Verhandlung von Lizenzverträgen für Ihre geschützten Sorten.
Wir helfen bei Lizenzstrukturen, die Branchenpraxis und Ihre kommerziellen Ziele berücksichtigen.
Überwachung unbefugter Nutzung und Koordination der Durchsetzung.
Wir beraten zu Durchsetzungsoptionen und koordinieren Verletzungsverfahren mit lokalen Vertretern.
Laufende Pflege und strategische Überprüfung Ihres Sortenportfolios.
Wir überwachen Verlängerungsfristen und beraten zur Portfoliooptimierung.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.
Pflanzensorten, die neu, unterscheidbar, homogen und beständig (DUS) sind. Die Sorte muss einen gültigen Sortennamen haben und darf vor der Anmeldung nicht kommerziell verwertet worden sein.
Typischerweise 25-30 Jahre ab Erteilung, je nach Pflanzenart und Zuständigkeit. Bäume und Reben erhalten oft längere Schutzfristen.
Neuheitsfristen können gelten. Offenlegungen in den letzten 6-12 Monaten können je nach Zuständigkeit noch anmeldbar sein.
Das UPOV-System ermöglicht die Inanspruchnahme von Prioritäten zwischen Mitgliedsländern. Wir koordinieren parallele Anmeldungen für optimalen Schutz in Ihren Zielmärkten.
Ja. Sortenschutzinhaber vergeben häufig Lizenzen an Saatgutunternehmen, Baumschulen oder Anbauer. Wir entwerfen angemessene Lizenzvereinbarungen.
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